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Mitbestimmung & Betriebsrat

KI einführen ohne Betriebsrat?
Das kann teuer werden.

Der EU AI Act regelt die Pflichten gegenüber Behörden und Nutzern. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Rechte der Arbeitnehmer. Wer KI am Arbeitsplatz einführt, muss beide Regelwerke kennen.

Warum Mitbestimmung bei KI?

KI-Systeme am Arbeitsplatz können das Verhalten, die Leistung und die Karriere von Mitarbeitern beeinflussen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt dem Betriebsrat das Recht, bei der Einführung solcher Systeme mitzubestimmen – unabhängig davon, was der EU AI Act vorschreibt.

Der EU AI Act schafft zusätzliche Pflichten, die die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats stärken: Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht geben dem Betriebsrat konkrete Informationen, auf die er Anspruch hat.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei KI

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Mitbestimmung bei technischer Überwachung

Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Das gilt für alle KI-Systeme, die Mitarbeiterdaten auswerten.

Folge: Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf das System nicht eingeführt werden.
§ 90 BetrVG
Unterrichtungs- und Beratungsrecht

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über geplante KI-Systeme informieren und mit ihm beraten. Das gilt auch für Systeme, die keine direkte Überwachungsfunktion haben.

§ 80 Abs. 2 BetrVG
Auskunftsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann alle Informationen verlangen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt – also auch die technische Dokumentation des KI-Systems nach Art. 11 EU AI Act und die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 EU AI Act.

§ 95 BetrVG
Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien

Wenn ein KI-System Auswahlrichtlinien für Einstellung, Versetzung oder Kündigung anwendet, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung dieser Richtlinien.

EU AI Act stärkt die Betriebsratsrechte

Der EU AI Act schafft Dokumentations- und Transparenzpflichten, die dem Betriebsrat direkt nützen:

EU AI Act (Art. 13)
→
Betriebsrat erhält Anspruch auf verständliche Informationen über das KI-System
EU AI Act (Art. 14)
→
Menschliche Aufsicht = Betriebsrat kann Kontrollprozesse mitgestalten
EU AI Act (Art. 27)
→
FRIA-Dokument kann dem Betriebsrat vorgelegt werden (§ 80 Abs. 2 BetrVG)
EU AI Act (Art. 4)
→
Schulungspflicht = Betriebsrat kann Schulungsmaßnahmen mitbestimmen (§ 98 BetrVG)

So führen Sie KI rechtssicher ein

1
KI-System identifizieren und einordnen
Ist es Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 4? Wenn ja: Alle Hochrisiko-Pflichten gelten.
2
Betriebsrat frühzeitig informieren (§ 90 BetrVG)
Vor der Einführung – nicht danach. Technische Dokumentation und FRIA vorlegen.
3
Betriebsvereinbarung abschließen
Regeln Sie Zweck, Umfang, Auswertung und Löschfristen des KI-Systems in einer Betriebsvereinbarung.
4
Mitarbeiter informieren (Art. 50 EU AI Act)
Transparenzpflicht: Alle Betroffenen müssen wissen, dass KI eingesetzt wird.
5
Schulungen durchführen (Art. 4 EU AI Act)
HR-Personal und Betriebsrat schulen. Nachweise dokumentieren.
Merksatz: KI am Arbeitsplatz einführen ohne Betriebsrat = Verstoß gegen § 87 BetrVG. Der EU AI Act schafft zusätzliche Dokumentationspflichten, auf die der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch hat. Beides zusammen macht die Betriebsvereinbarung zum wichtigsten Dokument bei der KI-Einführung.
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