Quellennachweis & Referenzen
Alle Quellen –
transparent und prüfbar.
EU AI Act Kompakt basiert ausschließlich auf verifizierten Primärquellen. Jede inhaltliche Aussage ist mit Artikel-Nummer belegt. Keine Meinungen ohne Quellenangabe.
Begleitmaterial
EU AI Act Glossar – das zweisprachige Nachschlagewerk
53 zentrale Begriffe der KI-Verordnung, verständlich erklärt auf Deutsch und Englisch. Offline nutzbar und als App installierbar – die ideale Ergänzung zu diesem Kurs.
Glossar ansehen →Einzeln 19 € · im Bundle mit dem Kurs günstiger
Primärquellen – Rechtsverbindlich
Offizielle EU-Rechtstexte
Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act (Deutsch)
Primärquelle · Rechtsverbindlich
Der vollständige Volltext der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz. Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, L-Serie, Nr. 1689, am 12. Juli 2024. In Kraft getreten am 1. August 2024.
EUR-Lex (Deutsch)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
Zitierweise: Art. [Nummer] Abs. [Absatz] der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024
Regulation (EU) 2024/1689 – EU AI Act (Englisch)
Primärquelle · Rechtsverbindlich
Englische Sprachfassung der Verordnung. Bei Auslegungsfragen gilt die englische Fassung als Referenz für internationale Vergleiche. Identischer Rechtsinhalt wie die deutsche Fassung.
EUR-Lex (Englisch)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
Offizielle EU-Institutionen
EU-Kommission & EU AI Office
EU AI Office (KI-Büro der EU-Kommission)
Offizielle Behörde
Das EU AI Office wurde bei der Europäischen Kommission eingerichtet (Art. 64 EU AI Act) und ist seit August 2025 operativ. Es überwacht GPAI-Modelle, entwickelt den Code of Practice (Art. 56) und koordiniert die Durchsetzung auf EU-Ebene. Veröffentlicht Leitlinien, technische Standards und Entscheidungen.
Offizielle Website
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/ai-office
High-Level Expert Group on AI (AI HLEG)
Beratungsgremium
Die hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz hat die Grundlagen für den EU AI Act erarbeitet, insbesondere die Definition von Hochrisiko-KI und die Anforderungen an vertrauenswürdige KI. Ihre Berichte fließen in die Erwägungsgründe des EU AI Act ein.
Offizielle Website
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/expert-group-ai
EU AI Act Implementation Tracker
Informationsquelle
Inoffizieller, aber von Experten gepflegter Tracker für Fristen, delegierte Rechtsakte, Implementierungsstand und nationale Umsetzungsgesetze. Nützlich für aktuelle Entwicklungen, aber kein rechtsverbindlicher Text.
Nationale Quellen – Deutschland
Deutsche Behörden & Ministerien
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Nationales Ministerium
Das BMWK koordiniert die deutsche Umsetzung des EU AI Act und veröffentlicht Informationen zu nationalen Förderprogrammen, Behördenzuständigkeiten und der deutschen KI-Strategie. Relevant für die Benennung der nationalen Marktüberwachungsbehörde.
Dossier Künstliche Intelligenz
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/kuenstliche-intelligenz.html
Artikel-Referenzen
Welche Artikel in welchem Modul
Alle inhaltlichen Aussagen in EU AI Act Kompakt sind mit der jeweiligen Artikel-Nummer der Verordnung (EU) 2024/1689 belegt. Die folgende Tabelle zeigt, welche Artikel in welchem Modul behandelt werden.
| Artikel | Inhalt | Modul |
|---|---|---|
| Art. 1–3 | Gegenstand, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen | M1, M2 |
| Art. 4 | KI-Kompetenz (Schulungspflicht für alle Mitarbeiter) | M1, M3, M8 |
| Art. 5 | Verbotene KI-Praktiken (Social Scoring, biometrische Überwachung etc.) | M2, M4 |
| Art. 6 | Einstufungsregeln für Hochrisiko-KI-Systeme | M2, M5 |
| Art. 7 | Delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang III | M2, M9 |
| Art. 9 | Risikomanagementsystem für Hochrisiko-KI | M3, M5, M8 |
| Art. 10 | Anforderungen an Daten und Datenverwaltung | M3, M5 |
| Art. 11 | Technische Dokumentation | M3, M5 |
| Art. 13 | Transparenz und Bereitstellung von Informationen | M3 |
| Art. 14 | Menschliche Aufsicht | M3, M4 |
| Art. 16 | Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen | M3 |
| Art. 17 | Qualitätsmanagementsystem | M3, M8 |
| Art. 22 | Bevollmächtigte | M4 |
| Art. 26 | Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen | M3, M4, M8 |
| Art. 27 | Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) | M3, M4, M8 |
| Art. 40 | Harmonisierte technische Standards | M5, M9 |
| Art. 43 | Konformitätsbewertung | M5 |
| Art. 46–49 | EU-Datenbank, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung | M5 |
| Art. 50 | Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme (Chatbots) | M3 |
| Art. 51 | Einstufung von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko | M6 |
| Art. 53 | Pflichten der Anbieter von GPAI-Modellen | M6 |
| Art. 55 | Zusätzliche Pflichten bei systemischem Risiko | M6 |
| Art. 56 | Code of Practice für GPAI-Modelle | M6, M9 |
| Art. 57 | Regulatory Sandboxes | M7 |
| Art. 64 | EU AI Office | M7, M9 |
| Art. 70 | Nationale Marktüberwachungsbehörden | M7, M9 |
| Art. 74 | Marktüberwachung und Kontrolle | M7 |
| Art. 99 | Sanktionen und Bußgelder | M7 |
| Art. 113 | Inkrafttreten und Geltungsbeginn (Fristen) | M1, M8, M9 |
| Anhang I | Spezifische Produktsicherheits-Richtlinien | M2, M5, M9 |
| Anhang III | Hochrisiko-KI-Systeme (8 Bereiche) | M2, M4, M5 |
Ausgewählte Originalzitate
Schlüsseldefinitionen im Wortlaut
„KI-System" bezeichnet eine maschinenbasierte System, das für einen in unterschiedlichem Maße autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.
Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen stellen sicher, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und ihre Schulung sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, und die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689
Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung von KI-Systemen, die natürliche Personen oder Gruppen von Personen über einen bestimmten Zeitraum anhand ihrer sozialen Verhaltensweisen oder bekannten, abgeleiteten oder vorhergesagten persönlichen oder persönlichkeitsbezogenen Merkmalen bewerten oder klassifizieren, wobei die daraus resultierende soziale Bewertung zu einer oder beiden der folgenden Formen der Benachteiligung dieser natürlichen Personen führt oder führen kann, die in sozialen Kontexten, die nichts mit den Kontexten zu tun haben, in denen die Daten ursprünglich erhoben wurden, nachteilig behandelt oder benachteiligt werden, ist verboten.
Art. 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) 2024/1689
„KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck" bezeichnet ein KI-Modell, einschließlich eines KI-Modells, das mit einer großen Datenmenge unter Verwendung von Self-Supervision im großen Maßstab trainiert wird, das eine erhebliche allgemeine Leistungsfähigkeit aufweist und in der Lage ist, eine breite Palette unterschiedlicher Aufgaben kompetent auszuführen, und das ungeachtet der Art und Weise, wie es in Verkehr gebracht wird, in eine Vielzahl von nachgelagerten Systemen oder Anwendungen integriert werden kann.
Art. 3 Nr. 63 der Verordnung (EU) 2024/1689
Wichtiger Hinweis zur Nutzung
EU AI Act Kompakt ist ein Bildungsprodukt und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte wurden sorgfältig auf Basis der genannten Primärquellen erstellt, können aber keine vollständige rechtliche Analyse ersetzen. Bei konkreten Compliance-Fragen wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Update-Garantie: Bei Änderungen der EU-Durchführungsbestimmungen werden alle betroffenen Module innerhalb von 14 Tagen aktualisiert. Subscriber erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung.
Update-Garantie: Bei Änderungen der EU-Durchführungsbestimmungen werden alle betroffenen Module innerhalb von 14 Tagen aktualisiert. Subscriber erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung.