KI im Bewerbungsprozess:
Was ist erlaubt – und was nicht?
Viele Unternehmen setzen bereits KI-Tools für das Bewerbermanagement ein. Der EU AI Act stuft diese Systeme als Hochrisiko ein. Hier erfahren Sie, welche Pflichten das für Sie als Arbeitgeber bedeutet.
Der KI-Bewerber-Filter: Praktisch – aber riskant
Ein mittelständisches Unternehmen erhält 500 Bewerbungen auf eine Stelle. Das HR-Tool filtert automatisch: Keine passende Ausbildung? Aussortiert. Lücken im Lebenslauf? Minus-Punkte. Falsches Alter? Das System „lernt" aus vergangenen Einstellungen – und diskriminiert möglicherweise systematisch, ohne dass es jemand merkt.
Genau deshalb stuft der EU AI Act solche Systeme als Hochrisiko-KI ein: Sie treffen oder beeinflussen Entscheidungen, die das Leben von Menschen direkt betreffen.
Hochrisiko-KI im Recruiting: Die 7 Pflichten
Sie müssen Risiken des KI-Systems identifizieren, bewerten und minimieren – vor dem Einsatz und laufend. Dokumentiert, aktuell gehalten.
Der Anbieter des HR-Tools muss eine vollständige technische Dokumentation bereitstellen. Als Betreiber müssen Sie diese aufbewahren und auf Anfrage vorlegen können.
Kein Bewerber darf allein durch eine KI abgelehnt werden. Eine qualifizierte Person muss die Entscheidung überprüfen und bestätigen können.
Bewerber müssen informiert werden, wenn eine KI bei der Auswahl eingesetzt wird. Das gilt auch für KI-gestützte Vorstellungsgespräche (z.B. Videoanalyse).
Das System muss automatisch Protokolle erstellen, die nachvollziehbar machen, welche Entscheidungen auf Basis welcher Daten getroffen wurden.
Vor dem Einsatz muss das HR-Tool eine Konformitätsbewertung durchlaufen haben. Als Betreiber müssen Sie die EU-Konformitätserklärung des Anbieters anfordern.
Alle HR-Mitarbeiter, die mit dem KI-System arbeiten, müssen nachweislich geschult sein. Diese Pflicht gilt bereits seit 2. Februar 2025.
Anbieter vs. Betreiber im HR-Kontext
- ein eigenes KI-Tool für HR entwickeln
- ein bestehendes Tool für den HR-Einsatz anpassen
- das Tool an andere Unternehmen verkaufen
- ein fertiges HR-Tool (z.B. Workday, SAP SuccessFactors) einsetzen
- das Tool nicht weiterentwickeln
- es nur intern nutzen
Diese KI-Praktiken im HR sind verboten
KI-Systeme, die Emotionen von Mitarbeitern oder Bewerbern erkennen und auswerten, sind verboten – außer in medizinischen oder sicherheitsrelevanten Ausnahmefällen.
KI-Systeme, die Mitarbeiter anhand ihres Verhaltens bewerten und daraus Nachteile ableiten, sind generell verboten.
KI darf keine Personen anhand biometrischer Daten nach Rasse, politischer Meinung, Religion etc. kategorisieren.