Ihr Unternehmen setzt KI ein.
Was müssen Sie jetzt wissen?
KI im Recruiting, bei der Leistungsüberwachung oder im Schichtplan – das ist längst Alltag. Der EU AI Act macht viele dieser Systeme zur Hochrisiko-KI. Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet, erfahren Sie hier.
Drei Szenarien aus dem Arbeitsalltag
Ihr HR-Tool sortiert Bewerbungen automatisch vor. Es filtert nach Keywords und bewertet Lebensläufe mit einem Score. Ist das erlaubt?
Eine Software misst Tippgeschwindigkeit, Pausen und Produktivität Ihrer Mitarbeiter in Echtzeit. Hochrisiko oder nicht?
Ihr interner Helpdesk-Bot beantwortet Mitarbeiterfragen zu Urlaub und Gehaltsabrechnung. Transparenzpflicht?
KI am Arbeitsplatz: Die wichtigsten Regelungen
Der EU AI Act stuft KI-Systeme, die im Beschäftigungskontext eingesetzt werden, grundsätzlich als Hochrisiko-KI ein – wenn sie Entscheidungen über Menschen beeinflussen. Das hat weitreichende Folgen für Arbeitgeber.
„KI-Systeme, die für die Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen verwendet werden sollen, insbesondere zur Schaltung gezielter Stellenanzeigen, zur Analyse und Filterung von Bewerbungen sowie zur Bewertung von Bewerbern im Rahmen von Vorstellungsgesprächen oder Tests."
Gilt auch für: Beförderungsentscheidungen, Kündigung, Aufgabenzuweisung, Leistungsüberwachung (Anhang III Nr. 4 lit. b).
„Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie diese Systeme gemäß den Gebrauchsanleitungen verwenden."
Betreiber = Unternehmen, das ein KI-System eines anderen Anbieters einsetzt (z.B. HR-Software von SAP, Workday, etc.).
„Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, diese Personen in klarer und verständlicher Weise darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren."
Gilt für interne Chatbots, automatisierte Telefonsysteme und KI-gestützte Assistenten.
„Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen."
Bereits seit 2. Februar 2025 in Kraft. HR-Manager, die KI-Tools einsetzen, müssen nachweislich geschult sein.
Welche KI-Systeme am Arbeitsplatz sind Hochrisiko?
| KI-System | Hochrisiko? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bewerbungs-Screening (CV-Filter) | Ja | Anhang III Nr. 4 lit. a |
| KI-gestützte Vorstellungsgespräche | Ja | Anhang III Nr. 4 lit. a |
| Leistungsmonitoring mit Entscheidungsfolge | Ja | Anhang III Nr. 4 lit. b |
| Automatisierte Schichtplanung | Ggf. | Anhang III Nr. 4 lit. b |
| Interner HR-Chatbot (Info) | Nein | Art. 50 (nur Transparenz) |
| Gehaltsabrechnungs-KI | Nein | Keine Hochrisiko-Einstufung |
| Biometrische Zeiterfassung | Ja | Anhang III Nr. 1 + Nr. 4 |