Modul 4 von 9 ca. 5 Min. Lesezeit
KI am Arbeitsplatz

Ihr Unternehmen setzt KI ein.
Was müssen Sie jetzt wissen?

KI im Recruiting, bei der Leistungsüberwachung oder im Schichtplan – das ist längst Alltag. Der EU AI Act macht viele dieser Systeme zur Hochrisiko-KI. Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet, erfahren Sie hier.

Drei Szenarien aus dem Arbeitsalltag

Szenario 1: Bewerbungs-KI

Ihr HR-Tool sortiert Bewerbungen automatisch vor. Es filtert nach Keywords und bewertet Lebensläufe mit einem Score. Ist das erlaubt?

Ja – aber nur mit Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Konformitätsbewertung (Art. 26, Anhang III Nr. 4).
Szenario 2: Leistungsmonitoring

Eine Software misst Tippgeschwindigkeit, Pausen und Produktivität Ihrer Mitarbeiter in Echtzeit. Hochrisiko oder nicht?

Hochrisiko – wenn Entscheidungen über Beschäftigung oder Beförderung davon abhängen (Anhang III Nr. 4 lit. b).
Szenario 3: KI-Chatbot im Support

Ihr interner Helpdesk-Bot beantwortet Mitarbeiterfragen zu Urlaub und Gehaltsabrechnung. Transparenzpflicht?

Ja – Mitarbeiter müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren (Art. 50 Abs. 1).

KI am Arbeitsplatz: Die wichtigsten Regelungen

Der EU AI Act stuft KI-Systeme, die im Beschäftigungskontext eingesetzt werden, grundsätzlich als Hochrisiko-KI ein – wenn sie Entscheidungen über Menschen beeinflussen. Das hat weitreichende Folgen für Arbeitgeber.

Anhang III Nr. 4 EU AI Act
Hochrisiko-KI im Beschäftigungsbereich
„KI-Systeme, die für die Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen verwendet werden sollen, insbesondere zur Schaltung gezielter Stellenanzeigen, zur Analyse und Filterung von Bewerbungen sowie zur Bewertung von Bewerbern im Rahmen von Vorstellungsgesprächen oder Tests."

Gilt auch für: Beförderungsentscheidungen, Kündigung, Aufgabenzuweisung, Leistungsüberwachung (Anhang III Nr. 4 lit. b).

Art. 26 EU AI Act
Pflichten des Betreibers
„Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie diese Systeme gemäß den Gebrauchsanleitungen verwenden."

Betreiber = Unternehmen, das ein KI-System eines anderen Anbieters einsetzt (z.B. HR-Software von SAP, Workday, etc.).

Art. 50 Abs. 1 EU AI Act
Transparenz gegenüber Beschäftigten
„Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, diese Personen in klarer und verständlicher Weise darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren."

Gilt für interne Chatbots, automatisierte Telefonsysteme und KI-gestützte Assistenten.

Art. 4 EU AI Act (seit Feb. 2025)
KI-Kompetenz als Pflicht
„Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen."

Bereits seit 2. Februar 2025 in Kraft. HR-Manager, die KI-Tools einsetzen, müssen nachweislich geschult sein.

Welche KI-Systeme am Arbeitsplatz sind Hochrisiko?

KI-System Hochrisiko? Rechtsgrundlage
Bewerbungs-Screening (CV-Filter) Ja Anhang III Nr. 4 lit. a
KI-gestützte Vorstellungsgespräche Ja Anhang III Nr. 4 lit. a
Leistungsmonitoring mit Entscheidungsfolge Ja Anhang III Nr. 4 lit. b
Automatisierte Schichtplanung Ggf. Anhang III Nr. 4 lit. b
Interner HR-Chatbot (Info) Nein Art. 50 (nur Transparenz)
Gehaltsabrechnungs-KI Nein Keine Hochrisiko-Einstufung
Biometrische Zeiterfassung Ja Anhang III Nr. 1 + Nr. 4
Merksatz: Jedes KI-System, das Entscheidungen über Einstellung, Beförderung, Kündigung oder Arbeitsaufgaben beeinflusst, ist Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 4 EU AI Act – unabhängig davon, ob Sie das System selbst entwickelt oder eingekauft haben.

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