Wie läuft eine Prüfung ab?
Rechte, Pflichten, Schutz
Die Marktüberwachungsbehörde kann jederzeit tätig werden – auf eigene Initiative, auf Beschwerde oder nach einem Vorfall. Was darf die Behörde? Was müssen Sie tun? Und wie schützen Sie sich?
Was darf die Marktüberwachungsbehörde?
„Die Marktüberwachungsbehörden sind befugt: [...] Zugang zu allen Räumlichkeiten der Anbieter und Betreiber zu verlangen; [...] alle erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern; [...] Prüfungen und Tests durchzuführen oder durchführen zu lassen."
Die Behörde kann alle Unterlagen anfordern: technische Dokumentation, Risikoanalysen, Testprotokolle, Trainingsdaten-Beschreibungen. Sie müssen innerhalb der gesetzten Frist vollständig und wahrheitsgemäß antworten.
Die Behörde kann Zugang zu Büros, Rechenzentren und KI-Systemen verlangen. Bei Verweigerung: Bußgeld nach Art. 99 Abs. 5 (falsche Angaben / Behinderung).
Bei ernstem Risiko kann die Behörde sofortige Maßnahmen anordnen: Rückruf, Außerbetriebnahme, Einschränkung des Einsatzes – noch vor dem formellen Abschluss des Verfahrens.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Behörde den Rückruf eines KI-Systems aus dem Markt anordnen (Art. 79). Das System darf dann nicht mehr eingesetzt werden.
Wie läuft ein Prüfverfahren ab?
Eigene Initiative der Behörde, Beschwerde (Nutzer, Wettbewerber, NGO), schwerwiegender Vorfall, Meldung durch andere Behörde.
Behörde prüft, ob ein ernstes Risiko vorliegt. Wenn ja: sofortige einstweilige Maßnahmen möglich. Wenn nein: reguläres Verfahren.
Behörde fordert Unterlagen an (technische Dokumentation, Risikoanalyse, Konformitätserklärung). Frist: in der Regel 15–30 Tage.
Behörde prüft Unterlagen, ggf. Vor-Ort-Prüfung. Vor Entscheidung: rechtliches Gehör – Sie können Stellung nehmen.
Einstellung (kein Verstoß), Abhilfemaßnahmen (mit Frist), Bußgeld, Rückruf oder Kombination. Gegen die Entscheidung: Rechtsmittel möglich.
Wie schützen Sie sich vor Sanktionen?
- Vollständige technische Dokumentation führen
- Konformitätsbewertung durchführen und dokumentieren
- Risikomanagementsystem einrichten
- Schulungen dokumentieren (Art. 4)
- Interne Compliance-Checks regelmäßig durchführen
- Sofort einen Rechtsanwalt einschalten
- Vollständig und wahrheitsgemäß antworten
- Kooperation zeigen – wirkt strafmildernd
- Abhilfemaßnahmen proaktiv vorschlagen
- Keine Unterlagen vernichten oder zurückhalten