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Marktaufsicht & Verfahren

Wie läuft eine Prüfung ab?
Rechte, Pflichten, Schutz

Die Marktüberwachungsbehörde kann jederzeit tätig werden – auf eigene Initiative, auf Beschwerde oder nach einem Vorfall. Was darf die Behörde? Was müssen Sie tun? Und wie schützen Sie sich?

Was darf die Marktüberwachungsbehörde?

Art. 74 EU AI Act
Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden
„Die Marktüberwachungsbehörden sind befugt: [...] Zugang zu allen Räumlichkeiten der Anbieter und Betreiber zu verlangen; [...] alle erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern; [...] Prüfungen und Tests durchzuführen oder durchführen zu lassen."
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Auskunfts- und Dokumentenpflicht

Die Behörde kann alle Unterlagen anfordern: technische Dokumentation, Risikoanalysen, Testprotokolle, Trainingsdaten-Beschreibungen. Sie müssen innerhalb der gesetzten Frist vollständig und wahrheitsgemäß antworten.

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Zugang zu Räumlichkeiten und Systemen

Die Behörde kann Zugang zu Büros, Rechenzentren und KI-Systemen verlangen. Bei Verweigerung: Bußgeld nach Art. 99 Abs. 5 (falsche Angaben / Behinderung).

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Einstweilige Maßnahmen

Bei ernstem Risiko kann die Behörde sofortige Maßnahmen anordnen: Rückruf, Außerbetriebnahme, Einschränkung des Einsatzes – noch vor dem formellen Abschluss des Verfahrens.

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Rückruf und Marktrücknahme

Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Behörde den Rückruf eines KI-Systems aus dem Markt anordnen (Art. 79). Das System darf dann nicht mehr eingesetzt werden.

Wie läuft ein Prüfverfahren ab?

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Auslöser
Eigene Initiative der Behörde, Beschwerde (Nutzer, Wettbewerber, NGO), schwerwiegender Vorfall, Meldung durch andere Behörde.
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Vorläufige Bewertung
Behörde prüft, ob ein ernstes Risiko vorliegt. Wenn ja: sofortige einstweilige Maßnahmen möglich. Wenn nein: reguläres Verfahren.
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Informationsanforderung
Behörde fordert Unterlagen an (technische Dokumentation, Risikoanalyse, Konformitätserklärung). Frist: in der Regel 15–30 Tage.
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Prüfung und Anhörung
Behörde prüft Unterlagen, ggf. Vor-Ort-Prüfung. Vor Entscheidung: rechtliches Gehör – Sie können Stellung nehmen.
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Entscheidung
Einstellung (kein Verstoß), Abhilfemaßnahmen (mit Frist), Bußgeld, Rückruf oder Kombination. Gegen die Entscheidung: Rechtsmittel möglich.

Wie schützen Sie sich vor Sanktionen?

Präventiv (vor einer Prüfung)
  • Vollständige technische Dokumentation führen
  • Konformitätsbewertung durchführen und dokumentieren
  • Risikomanagementsystem einrichten
  • Schulungen dokumentieren (Art. 4)
  • Interne Compliance-Checks regelmäßig durchführen
Reaktiv (bei einer Prüfung)
  • Sofort einen Rechtsanwalt einschalten
  • Vollständig und wahrheitsgemäß antworten
  • Kooperation zeigen – wirkt strafmildernd
  • Abhilfemaßnahmen proaktiv vorschlagen
  • Keine Unterlagen vernichten oder zurückhalten
Wichtig: Kooperation mit der Behörde und freiwillige Abhilfemaßnahmen werden bei der Bußgeldbemessung ausdrücklich berücksichtigt (Art. 99 Abs. 6). Wer aktiv mitarbeitet und Fehler schnell behebt, riskiert deutlich niedrigere Bußgelder.
Merksatz: Die Marktüberwachungsbehörde kann Unterlagen anfordern, Räumlichkeiten betreten und einstweilige Maßnahmen anordnen (Art. 74). Kooperation und proaktive Abhilfe wirken strafmildernd (Art. 99 Abs. 6). Beste Schutzmaßnahme: vollständige Compliance-Dokumentation vor einer Prüfung.
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Ihr Fortschritt in Modul 7
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