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Bußgelder im Detail
Drei Stufen, klare Beträge:
Was kostet welcher Verstoß?
Art. 99 EU AI Act definiert drei Bußgeldstufen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes – und nach dem weltweiten Jahresumsatz des Unternehmens.
Kerninhalt – Art. 99
Die drei Bußgeldstufen
35 Mio. €
oder
7 % Jahresumsatz
Stufe 1: Verbotene KI-Praktiken
Art. 99 Abs. 3 EU AI Act
Wann? Bei Verstößen gegen Art. 5 – also dem Einsatz verbotener KI-Systeme.
Social Scoring durch staatliche Stellen
Biometrische Echtzeit-Fernidentifikation in der Öffentlichkeit (ohne Ausnahme)
Unterschwellige Beeinflussung ohne Bewusstsein der Person
Ausnutzung von Schwächen vulnerabler Gruppen
15 Mio. €
oder
3 % Jahresumsatz
Stufe 2: Hochrisiko-Verstöße & GPAI
Art. 99 Abs. 4 EU AI Act
Wann? Bei Verstößen gegen Pflichten für Hochrisiko-KI (Art. 9–46) oder GPAI-Pflichten (Art. 51–56).
Hochrisiko-KI ohne Konformitätsbewertung (Art. 43)
Keine technische Dokumentation (Art. 11)
Kein Risikomanagementsystem (Art. 9)
GPAI-Anbieter ohne Trainingsdaten-Zusammenfassung (Art. 53)
7,5 Mio. €
oder
1 % Jahresumsatz
Stufe 3: Falsche Angaben & Behinderung
Art. 99 Abs. 5 EU AI Act
Wann? Bei falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben gegenüber Behörden.
Falsche Angaben in der EU-Konformitätserklärung
Behinderung der Marktüberwachungsbehörde
Falsche oder fehlende Registrierung in der EU-Datenbank
Interaktiv
Bußgeld-Rechner
Wie hoch wäre das Bußgeld für Ihr Unternehmen?
Jahresumsatz (€)
Verstoß-Stufe
KMU & Start-ups
Verhältnismäßigkeit für kleine Unternehmen
Art. 99 Abs. 6 EU AI Act
Verhältnismäßigkeit
„Bei der Entscheidung darüber, ob eine Geldbuße verhängt werden soll und über deren Höhe, wird in jedem Einzelfall allen relevanten Umständen der spezifischen Situation Rechnung getragen, und es wird dabei gebührend berücksichtigt: [...] die Größe und den Marktanteil des Anbieters oder Betreibers, der den Verstoß begangen hat."
Praxishinweis für KMU: Behörden müssen bei KMU und Start-ups die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Das bedeutet nicht, dass Verstöße folgenlos bleiben – aber die Bußgeldhöhe wird an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angepasst. Kooperation mit der Behörde und schnelle Abhilfe wirken strafmildernd.
Merksatz: Drei Stufen: 35 Mio. € / 7 % (verbotene KI, Art. 99 Abs. 3), 15 Mio. € / 3 % (Hochrisiko-Verstöße, Art. 99 Abs. 4), 7,5 Mio. € / 1 % (falsche Angaben, Art. 99 Abs. 5). Es gilt immer der höhere Betrag. KMU-Verhältnismäßigkeit nach Art. 99 Abs. 6.