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Behörden & Zuständigkeiten

Wer kontrolliert den
EU AI Act in der Praxis?

Der EU AI Act schafft ein zweistufiges Aufsichtssystem: Das EU AI Office überwacht GPAI-Modelle auf EU-Ebene. Nationale Behörden überwachen KI-Systeme in den Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Zuständigkeit noch nicht abschließend geregelt.

Das EU AI Office (KI-Büro)

Art. 64 EU AI Act
Das EU AI Office
„Das KI-Büro ist für die Förderung der einheitlichen und wirksamen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union zuständig."
Zuständigkeit: GPAI-Modelle

Das EU AI Office ist die einzige Behörde, die GPAI-Modelle (Art. 51–56) überwacht. Kein einzelner Mitgliedstaat kann GPAI-Anbieter wie OpenAI oder Google direkt sanktionieren.

Aufgaben des EU AI Office

Entwicklung von Leitlinien und Standards, Koordination nationaler Behörden, Entwicklung des GPAI Code of Practice, Durchführung von Evaluierungen, Verhängung von Bußgeldern gegen GPAI-Anbieter.

Europäisches KI-Board

Das Europäische KI-Board (Art. 65) koordiniert die nationalen Behörden und berät die EU-Kommission. Es besteht aus Vertretern aller Mitgliedstaaten.

Nationale Marktüberwachungsbehörden

ZuständigkeitBehördeGrundlage
GPAI-Modelle (EU-weit)EU AI OfficeArt. 64 EU AI Act
Hochrisiko-KI-SystemeNationale MarktüberwachungsbehördeArt. 70 EU AI Act
Verbotene KI-PraktikenNationale BehördeArt. 70 EU AI Act
Transparenzpflichten (Art. 50)Nationale BehördeArt. 70 EU AI Act
KI in StrafverfolgungSpezialbehörde (national)Art. 70 Abs. 3

Zuständigkeit in Deutschland

Stand Juni 2026: Deutschland hat noch keine abschließende Entscheidung über die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde getroffen. Im Gespräch sind die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) koordiniert die Umsetzung.
Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Bereits zuständig für Digitalmärkte (DSA, DMA)
  • Erfahrung mit Marktüberwachung
  • Kandidat für allgemeine KI-Aufsicht
BSI (Cybersicherheit)
  • Technische Expertise bei KI-Sicherheit
  • Bereits in NIS2-Umsetzung eingebunden
  • Kandidat für sicherheitskritische KI

Weitere relevante Behörden in Deutschland: Datenschutzbehörden (für KI + DSGVO), Bundesarbeitsgericht (für KI am Arbeitsplatz), Bundesamt für Arzneimittel (für Medizin-KI).

Vergleich: Wer ist in anderen Ländern zuständig?

LandGeplante/bestätigte Behörde
FrankreichCNIL (Datenschutz) + ARCOM (Medien) + neue KI-Behörde
SpanienAESIA – Agencia Española de Supervisión de la IA (neu gegründet)
NiederlandeAutoriteit Persoonsgegevens + neue KI-Aufsicht
ÖsterreichDatenschutzbehörde + Regulierungsbehörde RTR
IrlandDigital Regulator (neue Behörde geplant)
Merksatz: Zweistufiges System: EU AI Office (Art. 64) für GPAI-Modelle, nationale Behörden (Art. 70) für KI-Systeme. In Deutschland noch keine abschließende Entscheidung. Spanien hat als erstes EU-Land eine dedizierte KI-Aufsichtsbehörde (AESIA) gegründet.
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Ihr Fortschritt in Modul 7
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