Lektion 3 von 7 ca. 5 Min.
Pflichten der GPAI-Anbieter

Was OpenAI, Google
und Meta tun müssen

Art. 53 EU AI Act legt die Grundpflichten für alle GPAI-Anbieter fest. Art. 55 ergänzt zusätzliche Pflichten für Modelle mit systemischem Risiko. Diese Pflichten gelten seit August 2025.

Grundpflichten für alle GPAI-Anbieter

Art. 53 Abs. 1 EU AI Act
Pflichten der Anbieter von GPAI-Modellen
„Anbieter von GPAI-Modellen: a) erstellen und pflegen die technische Dokumentation des Modells [...]; b) erstellen, pflegen und stellen Informationen und Dokumentation für nachgelagerte Anbieter bereit [...]; c) treffen eine Politik zur Einhaltung des Urheberrechts der Union [...]; d) erstellen und veröffentlichen eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training des GPAI-Modells verwendeten Inhalte."
1
Technische Dokumentation (Art. 53 lit. a)

Vollständige Dokumentation des Modells: Architektur, Trainingsverfahren, Leistungsmetriken, bekannte Einschränkungen und Risiken. Muss aktuell gehalten werden und auf Anfrage der EU AI Office vorgelegt werden können.

2
Informationen für nachgelagerte Anbieter (Art. 53 lit. b)

Wer sein Modell über eine API anderen Unternehmen zur Verfügung stellt, muss diesen ausreichende Informationen liefern, damit sie ihre eigenen Compliance-Pflichten erfüllen können. Dazu gehören Fähigkeiten, Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen.

3
Urheberrechts-Compliance (Art. 53 lit. c)

GPAI-Anbieter müssen eine Policy zur Einhaltung des EU-Urheberrechts einrichten – insbesondere bezüglich der Trainingsdaten. Rechteinhaber, die ihr Text-und-Data-Mining-Recht vorbehalten haben, müssen respektiert werden.

4
Trainingsdaten-Zusammenfassung (Art. 53 lit. d)

Eine öffentlich zugängliche Zusammenfassung der verwendeten Trainingsdaten muss veröffentlicht werden. Nicht der vollständige Datensatz – aber eine hinreichend detaillierte Beschreibung der Quellen und Kategorien.

Code of Practice: Freiwillige Selbstverpflichtung

Das EU AI Office hat GPAI-Anbieter eingeladen, an der Entwicklung eines Code of Practice (Verhaltenskodex) mitzuwirken. Dieser soll konkretisieren, wie die Pflichten aus Art. 53 und 55 in der Praxis umgesetzt werden.

Aktueller Stand (Juni 2026): Der GPAI Code of Practice wurde vom EU AI Office in mehreren Runden erarbeitet. Große Anbieter wie OpenAI, Google, Meta und Anthropic haben sich beteiligt. Der finale Code of Practice dient als Nachweis der Compliance – wer ihn befolgt, gilt als konform mit den GPAI-Pflichten.
Art. 56 EU AI Act
Verhaltenskodex
„Das KI-Büro und die Mitgliedstaaten erleichtern und fördern die Entwicklung von Verhaltenskodizes auf Unionsebene [...] um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung auf GPAI-Modelle zu erleichtern."

Was bedeutet das für Sie als Betreiber?

Sie nutzen ChatGPT / Gemini direkt
  • Sie sind Betreiber – keine GPAI-Anbieter-Pflichten
  • Transparenzpflicht: Mitarbeiter informieren (Art. 50)
  • KI-Kompetenz sicherstellen (Art. 4)
  • Keine sensiblen Daten ohne Datenschutzprüfung eingeben
Sie bauen eine App auf GPT-4-Basis
  • Sie sind nachgelagerter Anbieter
  • Prüfen: Ist Ihre App Hochrisiko-KI? (Anhang III)
  • Wenn ja: Alle Hochrisiko-Pflichten gelten
  • Informationen vom GPAI-Anbieter anfordern (Art. 53 lit. b)
Merksatz: GPAI-Anbieter (OpenAI, Google etc.) haben 4 Grundpflichten nach Art. 53: technische Dokumentation, Infos für nachgelagerte Anbieter, Urheberrechts-Compliance und Trainingsdaten-Zusammenfassung. Als Nutzer oder nachgelagerter Entwickler haben Sie eigene, aber geringere Pflichten.
← Zurück: Was ist GPAI? Weiter: Systemisches Risiko →
Ihr Fortschritt in Modul 6
3 von 7 Lektionen