CE-Kennzeichnung für KI:
Was Anbieter nachweisen müssen
Bevor ein Hochrisiko-KI-System auf den Markt gebracht werden darf, muss es eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Das Ergebnis: die CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung.
Was ist eine Konformitätsbewertung?
Eine Konformitätsbewertung ist der Prozess, durch den ein Anbieter nachweist, dass sein Hochrisiko-KI-System alle Anforderungen des EU AI Act erfüllt. Erst nach erfolgreicher Bewertung darf das System in der EU eingesetzt oder verkauft werden.
„Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen stellen sicher, dass für ihre KI-Systeme vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eine Konformitätsbewertung gemäß diesem Artikel durchgeführt wurde."
Zwei Wege zur Konformität
Für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III kann der Anbieter die Konformitätsbewertung selbst durchführen.
- Interne Prüfung aller Anforderungen
- Technische Dokumentation erstellen
- EU-Konformitätserklärung ausstellen
- CE-Kennzeichnung anbringen
Für bestimmte Hochrisiko-Systeme ist eine unabhängige Prüfstelle (Notified Body) zwingend erforderlich.
- Prüfung durch akkreditierte Stelle
- Besonders für biometrische Systeme
- Systeme in kritischer Infrastruktur
- Höhere Kosten, aber mehr Rechtssicherheit
Konformitätsbewertung Schritt für Schritt
Vollständige Beschreibung des Systems: Zweck, Trainingsdaten, Leistungsmetriken, Risiken, Testprotokolle. Muss aktuell gehalten werden.
Dokumentierter Prozess für Entwicklung, Tests, Überwachung und Aktualisierung des KI-Systems. Vergleichbar mit ISO 9001.
Kontinuierliche Identifikation, Bewertung und Minimierung von Risiken – vor und nach dem Markteintritt.
Schriftliche Erklärung, dass das System alle Anforderungen des EU AI Act erfüllt. Muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität. Es muss sichtbar, lesbar und dauerhaft am System oder in der Dokumentation angebracht sein.
Hochrisiko-KI-Systeme müssen in der öffentlichen EU-Datenbank für KI-Systeme registriert werden – vor dem Inverkehrbringen.
Was Betreiber von Anbietern verlangen müssen
Als Betreiber (Unternehmen, das ein Hochrisiko-KI-System einsetzt) müssen Sie vom Anbieter folgende Dokumente anfordern und aufbewahren: