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Konformitätsbewertung

CE-Kennzeichnung für KI:
Was Anbieter nachweisen müssen

Bevor ein Hochrisiko-KI-System auf den Markt gebracht werden darf, muss es eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Das Ergebnis: die CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung.

Was ist eine Konformitätsbewertung?

Eine Konformitätsbewertung ist der Prozess, durch den ein Anbieter nachweist, dass sein Hochrisiko-KI-System alle Anforderungen des EU AI Act erfüllt. Erst nach erfolgreicher Bewertung darf das System in der EU eingesetzt oder verkauft werden.

Art. 43 EU AI Act
Konformitätsbewertung
„Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen stellen sicher, dass für ihre KI-Systeme vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme eine Konformitätsbewertung gemäß diesem Artikel durchgeführt wurde."

Zwei Wege zur Konformität

Weg 1: Selbstbewertung (Art. 43 Abs. 1)

Für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III kann der Anbieter die Konformitätsbewertung selbst durchführen.

  • Interne Prüfung aller Anforderungen
  • Technische Dokumentation erstellen
  • EU-Konformitätserklärung ausstellen
  • CE-Kennzeichnung anbringen
Gilt für: HR-KI, Bildungs-KI, Kreditwürdigkeits-KI
Weg 2: Drittprüfung (Art. 43 Abs. 1 lit. b)

Für bestimmte Hochrisiko-Systeme ist eine unabhängige Prüfstelle (Notified Body) zwingend erforderlich.

  • Prüfung durch akkreditierte Stelle
  • Besonders für biometrische Systeme
  • Systeme in kritischer Infrastruktur
  • Höhere Kosten, aber mehr Rechtssicherheit
Gilt für: Biometrie, Strafverfolgung, Grenzschutz

Konformitätsbewertung Schritt für Schritt

1
Technische Dokumentation erstellen (Art. 11 + Anhang IV)
Vollständige Beschreibung des Systems: Zweck, Trainingsdaten, Leistungsmetriken, Risiken, Testprotokolle. Muss aktuell gehalten werden.
2
Qualitätsmanagementsystem einrichten (Art. 17)
Dokumentierter Prozess für Entwicklung, Tests, Überwachung und Aktualisierung des KI-Systems. Vergleichbar mit ISO 9001.
3
Risikomanagementsystem betreiben (Art. 9)
Kontinuierliche Identifikation, Bewertung und Minimierung von Risiken – vor und nach dem Markteintritt.
4
EU-Konformitätserklärung ausstellen (Art. 47)
Schriftliche Erklärung, dass das System alle Anforderungen des EU AI Act erfüllt. Muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
5
CE-Kennzeichnung anbringen (Art. 48)
Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität. Es muss sichtbar, lesbar und dauerhaft am System oder in der Dokumentation angebracht sein.
6
In EU-Datenbank registrieren (Art. 49 + 71)
Hochrisiko-KI-Systeme müssen in der öffentlichen EU-Datenbank für KI-Systeme registriert werden – vor dem Inverkehrbringen.

Was Betreiber von Anbietern verlangen müssen

Als Betreiber (Unternehmen, das ein Hochrisiko-KI-System einsetzt) müssen Sie vom Anbieter folgende Dokumente anfordern und aufbewahren:

Praxishinweis: Nehmen Sie diese Anforderungen in Ihre Lieferantenverträge auf. Anbieter, die diese Dokumente nicht liefern können oder wollen, setzen Sie als Betreiber einem erheblichen Compliance-Risiko aus.
Merksatz: Kein Hochrisiko-KI-System ohne Konformitätsbewertung (Art. 43), EU-Konformitätserklärung (Art. 47), CE-Kennzeichnung (Art. 48) und Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 49). Als Betreiber: diese Dokumente immer vom Anbieter anfordern.
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