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Bildung & Berufsausbildung

KI in der Schule:
Wann wird es zur Hochrisiko-KI?

KI-gestützte Lernplattformen, automatische Bewertungssysteme, Prüfungsüberwachung per Webcam – Bildungseinrichtungen setzen KI immer häufiger ein. Anhang III Nr. 3 des EU AI Act stuft bestimmte Systeme als Hochrisiko ein.

Drei Szenarien aus dem Schulalltag

KI bewertet Aufsätze

Ein Schulsystem nutzt KI, um Deutschaufsätze automatisch zu benoten. Die Note fließt direkt ins Zeugnis ein.

Hochrisiko – Anhang III Nr. 3 lit. b. Pflicht: menschliche Überprüfung, Dokumentation, Konformitätsbewertung.
Webcam-Prüfungsaufsicht

Eine Universität überwacht Online-Prüfungen per KI-Webcam-Analyse. Die KI meldet verdächtiges Verhalten automatisch.

Hochrisiko – Anhang III Nr. 3 lit. c. Zusätzlich: Biometrie-Aspekte nach Anhang III Nr. 1.
KI empfiehlt Studiengang

Eine Lernplattform analysiert Schülerleistungen und empfiehlt automatisch einen Studiengang oder Ausbildungsweg.

Hochrisiko – Anhang III Nr. 3 lit. a. Entscheidung über Bildungszugang = erhebliches Risiko.

Anhang III Nr. 3: Bildung und Berufsausbildung

Anhang III Nr. 3 EU AI Act
Hochrisiko-KI im Bildungsbereich
„KI-Systeme, die für folgende Zwecke bestimmt sind: a) Bestimmung des Zugangs oder der Zulassung natürlicher Personen zu Bildungseinrichtungen oder Berufsausbildungsprogrammen; b) Bewertung von Lernenden, auch wenn diese Bewertung zur Entscheidung über ihren Verbleib in Bildungseinrichtungen verwendet wird; c) Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus einer Person und Beeinflussung des Umfangs und Art der Bildung, die eine Person erhält; d) Überwachung und Erkennung von unerlaubtem Verhalten von Lernenden bei Prüfungen."
KI-SystemHochrisiko?Grundlage
Automatische Notenvergabe (Zeugnis) JaAnhang III Nr. 3 lit. b
Zulassungsentscheidung Studium JaAnhang III Nr. 3 lit. a
Webcam-Prüfungsaufsicht (KI-Analyse) JaAnhang III Nr. 3 lit. d
Lernpfad-Empfehlung (adaptives Lernen) JaAnhang III Nr. 3 lit. c
KI-Chatbot für Hausaufgabenhilfe NeinNur Art. 50 (Transparenz)
Automatische Rechtschreibprüfung NeinKein erhebliches Risiko
KI-gestützte Lernstandsanalyse (ohne Entscheidung) Ggf.Art. 6 Abs. 3 prüfen

Was müssen Bildungseinrichtungen tun?

1
KI-Kompetenz für Lehrkräfte (Art. 4, seit Feb. 2025)

Alle Lehrkräfte, die KI-Systeme einsetzen, müssen nachweislich über KI-Kompetenz verfügen. Das gilt für Schulen, Hochschulen und Berufsschulen gleichermaßen.

2
Menschliche Aufsicht bei Bewertungen (Art. 14)

Kein Schüler und kein Student darf allein durch eine KI bewertet oder abgelehnt werden. Eine qualifizierte Lehrkraft muss jede KI-Bewertung überprüfen und bestätigen.

3
Transparenz gegenüber Schülern und Eltern (Art. 13 + 50)

Schüler und Eltern müssen informiert werden, wenn KI bei Bewertungen oder Zulassungsentscheidungen eingesetzt wird. Bei Minderjährigen: besondere Sorgfaltspflicht.

4
Konformitätserklärung des Anbieters anfordern (Art. 47)

Schulen und Hochschulen, die Hochrisiko-KI einsetzen, müssen die EU-Konformitätserklärung des Software-Anbieters vorhalten. Ohne diese Erklärung: Einsatz überdenken.

5
Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27)

Öffentliche Bildungseinrichtungen müssen vor dem Einsatz von Hochrisiko-KI eine FRIA durchführen. Das gilt insbesondere für Prüfungsüberwachungssysteme.

Minderjährige: Erhöhte Sorgfalt

Der EU AI Act enthält keine eigene Regelung für Minderjährige, aber Erwägungsgrund 47 betont ausdrücklich, dass bei KI-Systemen, die Kinder und Jugendliche betreffen, besondere Sorgfalt geboten ist. In Kombination mit der DSGVO (Art. 8) und dem Recht auf Bildung (EU-Grundrechtecharta Art. 14) ergibt sich eine erhöhte Schutzpflicht.

Praxishinweis: Für Prüfungsüberwachung per Webcam bei Minderjährigen empfehlen Datenschutzbehörden zusätzlich zur FRIA eine explizite Einwilligung der Erziehungsberechtigten – auch wenn der EU AI Act dies nicht explizit fordert.
Merksatz: Jede KI, die über Bildungszugang, Noten oder Prüfungsverhalten entscheidet, ist Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 3. Lehrkräfte müssen KI-kompetent sein (Art. 4, seit Feb. 2025) und jede KI-Bewertung menschlich überprüfen (Art. 14).
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