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Kritische Infrastruktur

KI im Stromnetz, Wasserwerk
und Verkehrssystem

Anhang III Nr. 2 des EU AI Act stuft KI-Systeme, die kritische Infrastruktur steuern oder überwachen, als Hochrisiko ein. Ein Ausfall kann Millionen Menschen betreffen.

Was ist kritische Infrastruktur?

Kritische Infrastruktur umfasst alle Systeme und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, die Gesundheit oder die Grundversorgung der Bevölkerung hätte. Der EU AI Act orientiert sich dabei an der EU-Richtlinie über kritische Einrichtungen (CER-Richtlinie 2022/2557).

Anhang III Nr. 2 EU AI Act
Hochrisiko-KI in kritischer Infrastruktur
„KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten bei der Verwaltung und dem Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder bei der Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung verwendet werden sollen."

Entscheidend: Das System muss als Sicherheitskomponente eingesetzt werden – nicht jede KI in der Infrastruktur ist automatisch Hochrisiko.

Welche KI-Systeme sind Hochrisiko in der Infrastruktur?

SektorKI-SystemHochrisiko?
EnergieKI zur automatischen Netzstabilisierung (Strom) Ja
EnergieKI zur Verbrauchsprognose (ohne Sicherheitsfunktion) Nein
WasserKI zur automatischen Steuerung der Wasseraufbereitung Ja
VerkehrKI zur Steuerung von Ampeln und Verkehrsfluss Ja
VerkehrKI zur Routenoptimierung in Navigations-Apps Nein
DigitalKI zur Erkennung von Cyberangriffen auf kritische IT Ja
GesundheitKI zur automatischen Triage in Notaufnahmen Ja
GesundheitKI-Chatbot für allgemeine Gesundheitsfragen Nein

Sicherheitskomponente: Der entscheidende Begriff

Nicht jede KI in einem Infrastruktursektor ist Hochrisiko-KI. Entscheidend ist, ob das System als Sicherheitskomponente eingesetzt wird – also ob ein Ausfall oder eine Fehlfunktion direkt die Sicherheit von Menschen gefährden würde.

Sicherheitskomponente (Hochrisiko)
  • KI steuert automatisch kritische Prozesse
  • Ausfall gefährdet direkt Menschen oder Versorgung
  • Keine oder nur eingeschränkte menschliche Überprüfung möglich
Beispiel: Automatische Abschaltung eines Reaktors durch KI
Keine Sicherheitskomponente (kein Hochrisiko)
  • KI unterstützt nur – Mensch entscheidet
  • Ausfall hat keine unmittelbaren Sicherheitsfolgen
  • Rein analytische oder prognostische Funktion
Beispiel: KI prognostiziert Energiebedarf für morgen

Besondere Anforderungen für Infrastruktur-KI

1
Robustheit und Ausfallsicherheit (Art. 15)

Hochrisiko-KI in kritischer Infrastruktur muss besonders robust sein. Sie muss auch bei Fehlfunktionen, Angriffen oder unerwarteten Eingaben sicher bleiben – mit automatischen Fail-Safe-Mechanismen.

2
Lückenlose Protokollierung (Art. 12)

Alle Entscheidungen und Aktionen des KI-Systems müssen automatisch protokolliert werden. Bei Vorfällen muss eine vollständige Rekonstruktion möglich sein.

3
Menschliche Übersteuerungsmöglichkeit (Art. 14)

Auch in automatisierten Systemen muss ein qualifizierter Mensch jederzeit eingreifen und das System übersteuern können. Vollständige Autonomie ohne menschliche Kontrolle ist verboten.

4
Meldepflicht bei schwerwiegenden Vorfällen (Art. 73)

Anbieter von Hochrisiko-KI müssen schwerwiegende Vorfälle und Fehlfunktionen innerhalb von 15 Tagen an die zuständige Marktüberwachungsbehörde melden.

5
Koordination mit NIS2-Richtlinie

Betreiber kritischer Infrastruktur unterliegen zusätzlich der NIS2-Richtlinie (Cybersicherheit). EU AI Act und NIS2 gelten gleichzeitig – Sicherheitsmaßnahmen müssen beide Anforderungen erfüllen.

Merksatz: KI in kritischer Infrastruktur ist Hochrisiko, wenn sie als Sicherheitskomponente eingesetzt wird (Anhang III Nr. 2). Robustheit (Art. 15), Protokollierung (Art. 12) und menschliche Übersteuerung (Art. 14) sind Pflicht. Zusätzlich gilt die NIS2-Richtlinie.
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