Pflichten für Unternehmen
Wer KI entwickelt oder einsetzt, hat konkrete Pflichten. Was müssen Anbieter tun? Was müssen Betreiber leisten? Ihr Einstieg in Kapitel III des EU AI Act.
- Sie können die Rollen Anbieter und Betreiber klar unterscheiden.
- Sie wissen, welche Pflichten für Ihre eigene Rolle gelten.
- Sie können einschätzen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Der EU AI Act unterscheidet zwei Hauptrollen, die unterschiedliche Pflichten auslösen:
Entwickelt ein KI-System und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Beispiele: OpenAI, Microsoft, ein EdTech-Startup. Trägt die Hauptlast der Regulierung.
Nutzt ein KI-System im beruflichen Kontext unter eigener Verantwortung. Beispiele: Unternehmen, Banken, HR-Abteilungen, Behörden, Bildungseinrichtungen. Hat geringere, aber wichtige Pflichten.
Die Pflichten gelten nicht für alle KI-Systeme gleich. Entscheidend ist die Risikoklasse (siehe Modul 2):
| Risikoklasse | Anbieter-Pflichten | Betreiber-Pflichten |
|---|---|---|
| Verboten | Kein Inverkehrbringen | Kein Einsatz |
| Hochrisiko | Vollständige Pflichten (Art. 9–17) | Aufsicht, Meldung (Art. 26–27) |
| Transparenz | Kennzeichnungspflicht (Art. 50) | Kennzeichnungspflicht (Art. 50) |
| Minimal | Freiwillige Verhaltenskodizes | Keine spezifischen Pflichten |
Die meisten Organisationen sind Betreiber – sie kaufen KI-Software von Drittanbietern. Nur wer selbst eine KI-Anwendung entwickelt und anderen bereitstellt, wird zum Anbieter. Als Betreiber einer Hochrisiko-KI (z.B. KI im Recruiting oder Kreditscoring) müssen Sie die Pflichten aus Art. 26 EU AI Act erfüllen.