Modul 3 · Lektion 1 von 7

Pflichten für Unternehmen

Wer KI entwickelt oder einsetzt, hat konkrete Pflichten. Was müssen Anbieter tun? Was müssen Betreiber leisten? Ihr Einstieg in Kapitel III des EU AI Act.

5 Min. Lesezeit Stand: Juni 2026
Was Sie in dieser Lektion lernen:
Kurz nachgedacht:
Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kauft eine KI-Software, die eingehende Bewerbungen automatisch vorsortiert. Wer ist verantwortlich, wenn die KI bestimmte Bewerber systematisch benachteiligt – der Softwarehersteller oder Ihr Unternehmen?
Die zwei zentralen Rollen (Art. 3 EU AI Act)

Der EU AI Act unterscheidet zwei Hauptrollen, die unterschiedliche Pflichten auslösen:

Anbieter (Provider)

Entwickelt ein KI-System und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Beispiele: OpenAI, Microsoft, ein EdTech-Startup. Trägt die Hauptlast der Regulierung.

Pflichten: Art. 9, 10, 11, 13, 14, 16, 17 EU AI Act
Betreiber (Deployer)

Nutzt ein KI-System im beruflichen Kontext unter eigener Verantwortung. Beispiele: Unternehmen, Banken, HR-Abteilungen, Behörden, Bildungseinrichtungen. Hat geringere, aber wichtige Pflichten.

Pflichten: Art. 26, 27 EU AI Act
„Anbieter: eine natürliche oder juristische Person [...], die ein KI-System [...] entwickelt oder entwickeln lässt und dieses KI-System [...] unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt.“
Art. 3 Abs. 3, Verordnung (EU) 2024/1689
Wann greifen die Pflichten?

Die Pflichten gelten nicht für alle KI-Systeme gleich. Entscheidend ist die Risikoklasse (siehe Modul 2):

Risikoklasse Anbieter-Pflichten Betreiber-Pflichten
Verboten Kein Inverkehrbringen Kein Einsatz
Hochrisiko Vollständige Pflichten (Art. 9–17) Aufsicht, Meldung (Art. 26–27)
Transparenz Kennzeichnungspflicht (Art. 50) Kennzeichnungspflicht (Art. 50)
Minimal Freiwillige Verhaltenskodizes Keine spezifischen Pflichten
Was bedeutet das für Ihre Organisation?

Die meisten Organisationen sind Betreiber – sie kaufen KI-Software von Drittanbietern. Nur wer selbst eine KI-Anwendung entwickelt und anderen bereitstellt, wird zum Anbieter. Als Betreiber einer Hochrisiko-KI (z.B. KI im Recruiting oder Kreditscoring) müssen Sie die Pflichten aus Art. 26 EU AI Act erfüllen.

Anbieter entwickeln und haften für die KI. Betreiber setzen sie ein und haften für den sicheren Einsatz. Beide Rollen haben konkrete Pflichten.
Lektion 2: Pflichten für Anbieter →