Pflichten für Anbieter
Wer Hochrisiko-KI entwickelt und auf den Markt bringt, muss sieben Kernpflichten erfüllen – von Risikomanagement bis CE-Kennzeichnung.
- Sie kennen die 7 Kernpflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI.
- Sie können erklären, was ein Risikomanagementsystem beinhaltet.
- Sie verstehen, warum technische Dokumentation vor dem Markteintritt erstellt werden muss.
Anbieter müssen ein kontinuierliches Risikomanagementsystem einrichten, das während des gesamten Lebenszyklus der KI aktiv ist – von der Entwicklung bis zur Abkündigung.
Vor dem Inverkehrbringen muss eine detaillierte technische Dokumentation erstellt werden. Sie belegt, dass das System die Anforderungen erfüllt, und ermöglicht die Konformitätsbewertung.
Hochrisiko-KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass Betreiber die Ergebnisse verstehen und interpretieren können. Eine klare Gebrauchsanweisung ist Pflicht.
Die Gebrauchsanweisung muss mindestens enthalten: Identität des Anbieters, Fähigkeiten und Grenzen des Systems, bekannte Risiken, Hinweise zur Interpretation der Ergebnisse, Anforderungen an die menschliche Aufsicht.
Das KI-System muss technisch so gestaltet sein, dass Menschen es überwachen und im Zweifel überstimmen können. Das Gesetz nennt dies „Human Oversight“.
Dokumentiertes System zur Sicherstellung der kontinuierlichen Compliance – ähnlich ISO 9001, aber KI-spezifisch. Muss Strategien, Prozesse und Verantwortlichkeiten umfassen.
Vor Markteinführung muss das System geprüft werden – je nach Kategorie durch den Anbieter selbst oder eine benannte Stelle (Notified Body).
Nach bestandener Prüfung: CE-Kennzeichen anbringen und das System in der EU-Datenbank registrieren. Erst dann darf es auf den Markt.
Wenn ein Software-Anbieter eine Hochrisiko-KI entwickelt (z.B. ein KI-gestütztes Bewerber-Screening), muss er als Anbieter alle sieben Pflichten erfüllen. Wer das Produkt einkauft, darf auf die Konformität vertrauen – und sollte das CE-Zeichen prüfen.