Pflichten für Betreiber
Wer KI im beruflichen Kontext einsetzt, ist Betreiber. Auch ohne eigene Entwicklung entstehen konkrete Pflichten – besonders bei Hochrisiko-KI.
- Sie kennen die Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-KI nach Art. 26.
- Sie verstehen, was eine Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) ist und wann sie nötig ist.
- Sie wissen, wann Chatbots und KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen.
Betreiber müssen sicherstellen, dass der Einsatz der KI sicher und regelkonform verläuft. Art. 26 EU AI Act legt folgende Kernpflichten fest:
Das System darf nur gemäß den Vorgaben des Anbieters genutzt werden. Eigenwillige Nutzung außerhalb des vorgesehenen Zwecks ist verboten.
Fähiges Personal benennen, das die KI-Ausgaben versteht, überwacht und im Zweifel überstimmen kann. Die KI darf nie das letzte Wort haben.
Die Daten, die Sie in die KI eingeben, müssen relevant, vollständig und angemessen für den vorgesehenen Zweck sein.
Den Betrieb aktiv überwachen. Bei schwerwiegenden Vorfällen (z.B. Diskriminierung, Fehler mit Folgen) müssen Anbieter und Behörden informiert werden.
Personen, die einer Hochrisiko-KI-Entscheidung unterliegen (z.B. Mitarbeiter bei KI-gestützter Leistungsbewertung), müssen darüber informiert werden.
Bestimmte Betreiber müssen vor dem Einsatz eines Hochrisiko-KI-Systems eine Fundamental Rights Impact Assessment (FRIA) durchführen.
Die FRIA prüft: Welche Grundrechte könnten durch den KI-Einsatz verletzt werden? Sind diskriminierte Gruppen betroffen? Welche Schutzmaßnahmen sind nötig? Das Ergebnis muss dokumentiert und der Behörde auf Anfrage vorgelegt werden.
Unabhängig von der Risikoklasse gelten für bestimmte KI-Systeme besondere Kennzeichnungspflichten:
Als Betreiber einer Hochrisiko-KI (z.B. KI zur Leistungsbewertung) muss Ihre Organisation:
- Sicherstellen, dass Mitarbeitende die KI-Ergebnisse verstehen und überstimmen können.
- Betroffene Personen über den KI-Einsatz informieren.
- KI-generierte Inhalte (Bilder, Texte) kennzeichnen.
- Einen Chatbot auf der Website als KI erkennbar machen.